Sabine Jochum Immobilien
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Sabine Jochum Immobilien
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Auswirkungen der EU – Wohnimmobilienkreditrichtlinie v. 21.03.2016

Diese neue Richtlinie zur Kreditvergabe für Wohnimmobilien beinhaltet u.a. folgende relevante Punkte:

  • die Banken müssen nachweisen, dass gründliche Recherchen zur Bonität der Kunden geführt wurden und sie in der finanziellen Lage sind, auch bei starker Anhebung der Zinsen den Kredit zurück zahlen zu können
  • die Banken dürfen nicht mehr ohne Weiteres im Kundengespräch Aufschübe oder ratenfreie Perioden vereinbaren
  • die Einkommenssituation des Krediterwerbers steht im Vordergrund und nicht die Besicherung durch die Immobilie, der Wert der Immobilie ist damit nicht mehr ausschlaggebend für die Kreditvergabe
  • Nachweis von fachkundigen und glaubwürdigen Beleihungswertgutachten, so dass bei der Beleihung noch genügend Spielraum in Relation zum Verkehrswert besteht
  • Bürgschaften / Verpfändungen innerhalb der Familie darf keine allzu große Relevanz mehr haben
  • um Altersarmut zu verhindern, müssen Immobiliendarlehen  spätestens bei Rentenbeginn getilgt sein bzw. es muss nachgewiesen werden, dass die Belastung im Rentenalter bezahlbar bleibt.

Folgen u.a.:

  • verringerte Kreditvergaben (es gibt bereits Schätzungen, die  von einer 25 – 50%-igen Reduzierung ausgehen)
  • Banken werden auf Berufsunfähigkeitsversicherungen der Kreditnehmer drängen
  • Erhöhung der monatlichen Tilgungsraten
  • bei der Kreditberechnung werden für eine 4-köpfige Familie Lebenshaltungskosten von ca. 1500 € veranschlagt
  • die neue EU-Richtlinie greift auch bei bereits bestehenden Immobilienkrediten, wenn der Kreditnehmer keine Prolongierung mit seiner Privatbank vereinbart hat
  • Verlierer sind vor allem Selbstständige, Rentner, Interessenten mit schwer vorhersehbaren Einkünften ( Ausfälle durch Kindererziehungszeiten, befristete Arbeitsverträge)