Die Zustimmung des Vermieters ist schriftlich einzuholen. Dabei ist ihm der Name des Untermieters mitzuteilen.
Handelt es sich um die Vermietung der kompletten Wohnung, darf der Mieter sie höchstens für 6 Wochen im Jahr an Dritte vermieten. Tipp: ein Zimmer der Wohnung muss vom Mieter genutzt werden (sein Hausrat befindet sich dort).
Stellt der Mieter jedoch regelmäßig seine Wohnung für Touristen kostenpflichtig zur Verfügung, handelt es sich sogar um eine Ordnungswidrigkeit aufgrund der Zweckentfremdung von Wohnraum. In manchen Städten werden bis zu 50.000 € fällig, aber auch eine Abmahnung bzw. fristlose Kündigung durch den Vermieter ist möglich.