Laut BGH Urteil dürfen Vermieter die Kaution nicht für Forderungen verwenden, die sich auf wiederkehrende Leistungen beziehen.
Das betrifft Betriebskostennachzahlungen oder Zinsansprüche.
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Laut BGH Urteil dürfen Vermieter die Kaution nicht für Forderungen verwenden, die sich auf wiederkehrende Leistungen beziehen.
Das betrifft Betriebskostennachzahlungen oder Zinsansprüche.